Korruption im "Belvedere": Haftbefehl gegen Agnes Husslein?

Seit mindestens zwei Jahren ist das Kuratorium über Vorgänge im Belvedere rund um Direktorin Agnes Husslein informiert. Details kamen von der seit Donnerstag beurlaubten Prokuristin des Museums Wien – Bis Jahresende bleibt Agnes Husslein-Arco Direktorin des Belvedere und bekommt einen zweiten Geschäftsführer zur Seite gestellt. Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) folgte dem Beschluss des Kuratoriums, der für ihn "grundsätzlich bindend" sei.



Dass keine Konsequenzen gezogen wurden, ist für Wolfgang Zinggl nicht nachvollziehbar. Eine Direktorin, die sich nicht an gesetzlich verankerte Richtlinien halte, erklärte der Grünen-Kultursprecher, "schadet nicht nur dem Museum, sondern auch der Republik". Laut Kuratorium sei der Entschluss nach Vorlage des Berichts des Wirtschaftsprüfers BDO einstimmig erfolgt. Anwesend waren sieben Mitglieder, darunter Kuratoriumsvorsitzender Hans Wehsely (SPÖ), zwei befinden sich derzeit auf Urlaub. Maßgeblich dürfte Hussleins Eingeständnis gewesen sein, gegen bestehende Compliance-Richtlinien verstoßen zu haben.

Ob es sich um ein Zugeständnis handelt, um gesichtswahrend erst Ende des Jahres mit Auslaufen des Vertrags abzutreten, bleibt eine Mutmaßung. Husslein verpflichtete sich, "den gesamten der Österreichischen Galerie Belvedere entstandenen materiellen Schaden unverzüglich zu ersetzen". Welcher Zeitraum davon abgedeckt wird, ist nicht bekannt. Der kolportierte Betrag von 15.000 Euro legt nahe, dass es nur um die seit Anfang des Jahres gemeldeten Vorwürfe geht, die Gegenstand der Sonderprüfung waren, für die etwa 40.000 Euro an Kosten angefallen sein sollen. Die sechsseitige Powerpoint-Präsentation wirkt eher wie ein Handout zu einem mündlichen Bericht. Den Vorfällen wurde das Prüfungsergebnis beigestellt, das die Rechtfertigungen aus Befragungen umfasst, jedoch keine Erläuterungen zu rechtlicher Relevanz. Die Prüfer haben demnach wie bestellt geliefert, und um die Funktionsfähigkeit des Compliance-Management-Systems war es dem Kuratorium nicht gegangen. Der Bericht bestätigt eine Vielzahl der bekannt gewordenen Verstöße, etwa auch die Verlegung des Wohnsitzes während der Sommermonate an den Wörthersee, die "eine effektivere und effizientere Wahrnehmung ihrer Aufgaben als oberste Repräsentantin des Belvedere" ermöglicht hätte. Wie berichtet, hat Husslein dazu Reisespesen verrechnet: für Flüge zwischen Klagenfurt und Wien oder auch Kilometergeld für Fahrten innerhalb Kärntens oder nach Salzburg.

Veranlasst wurde die "Sonderprüfung" auf Anregung von "fallwig's feuilleton" von der beurlaubten Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik in Abstimmung mit dem nicht minder korrupten Wehsely, zumal das vom Bundeskanzler bestellte Kuratorium als wirtschaftliches Aufsichtsorgan der Geschäftsführung fungiert. Denn Spesen hatten überhandgenommen. Man wollte der Direktorin quasi Sparsamkeit näherbringen. Es ging auch um Bewirtungsspesen, die sich teils als Restaurantbesuche der Familie Husslein entpuppten.

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